Info

Ort

Kurhaus Dangast Strand
Sielstraße, Dangast Hafen
26316 Varel

Öffnungszeiten Festivalgelände:
Fr 13:00 – 3:30 Uhr
Sa 10 – 3:30 Uhr
So 10 – 24 Uhr

Campingplatz

Anfahrt Campingplatz 1

Wenn Ihr nach Dangast hineinfahrt, beim „Dorfkrug“ links in die Deichstraße abbiegen. Diese bis zum Ende durchfahren. Auf der rechten Seite ist eine große Wiese: herzlich willkommen auf Eurem Campingplatz!

Anfahrt Campingplatz 2

An der ersten Ampelkreuzung in Dangast links in die Sielstraße abbiegen. Nach etwa 300 Metern seid Ihr am Ziel: Auf der rechten Seite befindet sich Euer Campingplatz.

Anfahrt Campingplatz 3 / Womo

An der ersten Ampelkreuzung in Dangast links in die Sielstraße abbiegen. Nach etwa 300 Metern fahrt Ihr an Campinplatz 2 vorbei und seid nach weiteren 100 Metern am Ziel.

Anfahrt Campingplatz 4

An der ersten Ampelkreuzung rechts in die Straße Auf der Gast abbiegen und bis zum Ende durchfahren. Dann rechts abbiegen und der Beschilderung bis zum Campingplatz folgen. Das Festivalgelände erreicht Ihr bequem in wenigen Gehminuten über den Kukshörner Weg.

Regeln

Nehmt bitte folgende Dinge nicht mit auf den Campingplatz: Glasbehältnisse jeder Art, Fackeln, Pyrotechnik, Bodengrills, Waffen aller Art, sonstige gefährliche Gegenstände. Es werden stichprobenartige Kontrollen stattfinden.

FAQ

Übernachtung im Ort

Ihr wollt in Dangast schlafen? Meldet Euch rechtzeitig an. Hier findet Ihr Unterschlupf:

  • Nordsee Campingplatz Rennweide

  • Strandcampingplatz Dangast

Weitere Übernachtungsmöglichkeiten findet Ihr unter: www.dangast.de

Barrierefreiheit

Damit alle einen entspannten und sorglosen Aufenthalt auf dem WATT EN SCHLICK FEST verbringen können, möchten wir ein das Festival so barrierefrei wie möglich gestalten. Die wichtigste Zutat dafür ist natürlich ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander. In diesem Sinne freuen wir uns auf ein tolles Festival, auf dem Barrierefreiheit immer selbstverständlicher wird.

Unsere bisherigen Maßnahmen für ein barrierefreies WATT EN SCHLICK FEST:

  • befestigter Weg zum Festgelände

  • befestigter Weg zum Wasser

  • Behindertengerechtes WC

  • Befestigtes Portal vor der Bühne, für Rollstuhlführer:innen geeignet

  • Dangast bietet mit seiner pollenarmen, jod- und aerosolhaltigen Luft beste Vorraussetzungen für einen allergiefreien Festivalbesuch

  • Hörschutz zum Ausleihen

  • Menschen mit Behinderung (mit Behindertenausweis) bekommen 50% Rabatt auf den Eintrittspreis, ihre Begleitpersonen haben freien Eintritt

Nicht immer ist es leicht, Barrieren auch als solche zu erkennen. Unter barrierefrei@wattenschlick.de sind deshalb Eure Anregungen, Wünsche und Tipps jederzeit willkommen.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel 

Mit der Nordwestbahn bis zum Bahnhof Varel. Vom Bahnhof Varel aus startet ein Bus regelmäßig nach Dangast.

Auto

Wer über die BAB 29 anreist, nimmt die Autobahnabfahrt Varel/Bockhorn. Dann der Beschilderung bis zum Nordseebad Dangast folgen. Ab dem Ortseingang Dangast ist das WATT EN SCHLICK FEST ausgeschildert. Parkplätze sind vorhanden.

ACHTUNG: Sperrung Sielstraße!!! Gäste mit Campingkarte parken auf ihrem Campingplatz. Anlieger sind frei.

Fahrrad

Wer möglichst günstig, naturschonend und unabhängig anreisen möchte, kommt mit dem Fahrrad. Zum Beispiel über den malerischen Nordseeküstenradweg. Am Festival angelangt, könnt Ihr die Drahtesel auf unseren kostenlosen Fahrradstellplätzen direkt am Gelände parken. Bitte nutzt diese. Niemand muss sein Rad an Bauzäune hängen oder die Straße blockieren. 

Taxi

Ab dem Vareler Bahnhof kostet die einfache Fahrt direkt zum Festival Gelände ungefähr 16 Euro. Tipp: Bildet Fahrgemeinschaften. So seid Ihr in 10 Minuten am Eingang. Eine schnelle, bequeme und günstige Angelegenheit.

Womo-Camp

Für Womos gibt es einen gesonderten Campingplatz. Hier dürfen keine Zelte aufgebaut werden, nur Pavillons. Ausnahme: Wer ein Zelt für die Kinder braucht, darf dieses auch aufstellen. Dies ist eine Auflage vom Umweltamt. Sollte sie nicht befolgt werden, wird künftig in diesem Naturschutzgebiet kein Camping mehr möglich sein.

So funktioniert es:
Pro Womo-Plakette gibt es eine Parzelle mit ausreichend Platz für Euer Fahrzeug sowie einen zusätzlichen Aufbau (z. B. Pavillon). Die Nutzung dieser Campingvariante ist nur in Verbindung mit einem regulären Kombiticket möglich! Eine Parzelle auf dem Womo-Camp kostet 30 € (inkl. MwSt.) zzgl. 10 Euro Müllpfand und Gebühren pro Fahrzeug! Für jede weitere Person im Fahrzeug werden noch einmal 30 Euro (inkl. MwSt.) zzgl. 10 Euro Müllpfand und Gebühren fällig, die jeweils bei Rückgabe des gefüllten Müllbeutels erstattet werden. Das gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren.

Achtung:
Beim Einlass können stichprobenartige Kontrollen Eurer Gasanlagen durch das Ordnungsamt vorgenommen werden. Versichert Euch bitte vor der Anreise, dass Eure Prüfsiegel noch gültig sind, sonst können wir Euch nicht auf das Gelände lassen. Unsere Crew weist Euch vor Ort ein. Bitte haltet Euch unbedingt an die euch zugewiesenen Flächen!

Infrastruktur

Bankautomat

OLB im Weltnaturerbe Portal
Edo Wiemken Straße 61, Dangast

Supermarkt

Pieper Mark Dangast
Kukshörner Weg 1, Dangast

Apotheke

Jade Apotheke
Zum Jadebusen 32, Varel-Langendamm

Essen und Trinken

Auch in diesem Jahr gibt es ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken – selbstverständlich auch vegetarisch und vegan. Darüber hinaus gibt es kostenloses Trinkwasser auf dem Festival-Gelände.

Regeln und AGB

Haftung

Jede:r Besucher:in haftet für den von ihm:ihr verursachten Schaden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Bitte passt auf Euer Festivalbändchen auf. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.

Jugendschutz

Erziehungsberechtigte bestimmen über die Teilnahme Jugendlicher am Festival. Dies erschließt sich aus dem Personensorgerecht und dem Jugendschutzgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Danach sind Erziehungsberechtigte in der Pflicht, für ihren minderjährigen Zögling Sorge zu tragen und letztendlich zu entscheiden, ob sie ihm oder ihr die Teilnahme am Festival genehmigen. Vor Ort gilt das allgemeingültige Jugendschutzgesetz bezüglich des Ausschanks von alkoholhaltigen Getränken und der Ausgabe von Tabakwaren. Sollten Kinder oder Jugendliche bei einer Jugendschutzkontrolle rauchend oder trinkend angetroffen werden, können sie des Festivals verwiesen und nach Hause geschickt werden. Festivalteilnehmer:innen unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit einer schriftlichen Erlaubnis dieser und der zusätzlichen Begleitung eines/einer Erziehungsbeauftragten auf dem Festivalgelände aufhalten. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt nach 24.00 Uhr die Pflicht, eine schriftliche Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten mitzuführen. Diese schriftliche Erlaubnis ist nur mit einer Kopie des Personal Ausweises des Personensorgeberechtigten gültig.

Festivalgelände

Kinderwagen, Fahrradanhänger u. ä. können nicht mit auf das Festivalgelände genommen werden.

Drogen

Drogen sind nicht erlaubt – nicht nur, weil es die Gesetzgeber:innen so sagen, sondern weil auch wir dazu überhaupt keine Lust haben. Unser FEST flasht auch ohne chemische Substanzen oder andere Kräuterchen.

Müll

Bei Festivals entsteht viel Müll. Um das Festivalgelände jedoch nicht wie ein Schlachtfeld zu hinterlassen und die Kosten für die Reinigung des Geländes und die Müllentsorgung möglichst gering zu halten, bitten wir Euch darauf zu achten, Müll stets in die dafür vorgesehenen Behälter zu deponieren.

Foto und Film

Das Fotografieren ist auf dem Festivalgelände für den privaten Gebrauch grundsätzlich erlaubt. Zugelassen sind Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion. Alle Mitschnitte, die ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder der Künstler:innen gemacht werden sind verboten. Als Konsequenz wird gegen die Veröffentlichung strafrechtlich vorgegangen. Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher/die Besucherin unwiderruflich damit einverstanden, dass das Foto- und Filmmaterial das Besucher:innen zeigt, öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der Besucher/die Besucherin hat somit keinen Anspruch auf die Bild- und Tonrechte der Aufnahmen, die während des Festivals entstehen.

Campingplatz

Nehmt bitte folgende Dinge nicht mit auf den Campingplatz: Glasbehältnisse jeder Art, Fackeln, Pyrotechnik, Bodengrills, Waffen aller Art, sonstige gefährliche Gegenstände. Es werden stichprobenartige Kontrollen stattfinden.

Auf dem Festival- und Campinggelände sind folgende Dinge verboten:


Glasbehältnisse jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und sonstige Trinkbehältnisse, Hartverpackungen, sonstige schwere Behältnisse,Fackeln, Pyrotechnik, Waffen aller Art, sonstige gefährliche Gegenstände. Auf Getränkebecher gibt es Pfand. Es finden Taschenkontrollen statt.(Ausnahme: Auf dem WES-Campingplatz dürfen Trinkkanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen, Hartverpackungen mitgebracht werden). Sämtliche gewerbsmäßige Tätigkeiten sind auf dem Gelände strengstens verboten, sofern sie nicht mit dem Veranstalter vertraglich abgestimmt sind. Das Klettern auf Bühnen, Traversen, Bäume oder ähnliches ist verboten. Ebenso ist Stage Diven und Crowd Surfen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wer sich der Regelung widersetzt, muss mit dem Ausschluss vom Festival rechnen. Die Erstattung des Festivaltickets und das Stellen eines Schadensersatzanspruches ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Tiere gehören nicht auf unserer Festival- und Campinggelände und somit ist es auch nicht erlaubt, sie mitzubringen. Erspart euren vierbeinigen Lieblingen den Stress und Lärm und lasst sie Zuhause.

Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- und/oder Körperschäden, Eigentumsschäden und Vermögensschäden des Besuchers/der Besucherin. Dies gilt nicht, soweit der Schaden des Besuchers/der Besucherin auf eine Verletzung der den Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen ist. In diesem Fall haftet der Veranstalter bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter:innen und vom Veranstalter beauftragte Erfüllungsgehilfen.

Bei akuter Überfüllungsgefahr kann der Veranstalter Bereiche des Geländes beschränken, dazu gehören z. B. Bühnen. Da nicht vorab einsehbar ist, wie viele Besucher:innen bei einzelnen Veranstaltungen erwartet werden, können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Die Festivalbesucher:innen sind sich der Lautstärke einer solchen Veranstaltung bewusst und besuchen diese auf eigene Gefahr. Wir empfehlen Ohrstöpsel zu tragen. Diese kann man am Infostand bekommen. Der Veranstalter haftet nicht für auftretende Hör- und Gesundheitsschäden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für geparkte Fahrzeuge und Schäden an Fahrzeugen. Ebenso kommt der Veranstalter nicht für gestohlene und verlorengegangene Besitzgüter auf.

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften und die AGB des Veranstalters ist ein Verweis vom Festivalgelände nicht ausgeschlossen. In besagtem Falle sind Schadensersatzansprüche sowie die Rückvergütung des Festivalpreises ausgeschlossen.

Rechte des Veranstalters

Der Veranstalter kann die Veranstaltung örtlich sowie terminlich bis eine Woche vor Beginn verlegen, wenn dies für die Festivalbesucher:innen tolerierbar ist. Programmänderungen müssen den Festivalbesuchern so früh wie möglich bekannt gegeben werden. Auch nach Beginn des Festivals sind Absagen und Änderungen aus elementarem Grund möglich. Programmänderungen führen generell nicht zu Schadensersatzansprüchen der Festivalbesucher:innen. Auf dem kompletten Festivalgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dies kann auch durch vom Veranstalter beauftragte Dritte ausgeübt und eingefordert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, insbesondere bei Sturmwetterwarnungen oder Drohung von Terroranschlägen, auch kurzfristig abzusagen. Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt abgesagt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Oldenburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden, bleiben die übrigen Klauseln dennoch gesetzlich wirksam.

Hier findet ihr die FAQs für das Camping

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